|
Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Mietkaution nach 6 Monaten noch nicht zurückgezahlt
Einen wunderschönen guten Tag. Ich weiß, das Thema wurde hier schon oft durchgekaut, dennoch habe ich ein paar Fragen:
Ich habe zum 30.04.2012 die Wohnung, die ich mit meiner damaligen Lebensgefährtin bezog, gekündigt. Sie blieb in der Wohnung, schloss einen neuen Vertrag. Ich erfuhr von ihr, dass es eine Endabrechnung bzgl. der Nebenkosten gab, die sie aber übernahm (Abrechnungszeitraum 01.01. - 30.04., in der Zeit habe ich schon nicht mehr in der Wohnung gewohnt. Dementsprechend stehen aus der Endabrechnung keine weiteren Forderungen aus (und wenn, hat sie mir der Vermieter, der meine neue Adresse kennt, nicht zukommen lassen). Bei der Endabnahme hieß es, dass vier, fünf Bohrlöcher geschlossen werden sollten, was ich noch am selben Tag durchführte. Ein Übergabe-/Endabnahmeprotokoll gab es nicht. Bis zum heutigen Tag, also mehr als sechs Monate her, habe ich nichts vom Vermieter gehört: Keine Forderungen, keine Nebenkostennachzahlungen, nichts. Mietrückstände gibt es nicht. Ich selbst schrieb ihm einen Brief und forderte die Zahlung der Mietkaution, dieses wurde bisher geschickt ignoriert. Auch auf Anrufe reagiert der Vermieter nicht. Meine Fragen sind folgende: Kann ich nun das gerichtliche Mahnverfahren beantragen? Kann der Vermieter noch immer Geld fordern (ohne innerhalb der letzten sechs Monate eine Forderung aufgestellt zu haben)? Selbstverständlich habe ich mir Rückzahlung der Mietkaution durchgelesen, auch da wird eine Frist von maximals sechs Monaten erwähnt, jedoch steht dort auch: "Der Vermieter darf die Mietkaution solange einbehalten, bis alle Schäden oder Mietschulden vollständig beseitigt sind. Diesbezüglich gibt es keine Frist zur Rückzahlung durch den Vermieter. Eine Rückforderung der Mietkaution durch den Mieter ist somit zwecklos und setzt den Vermieter nicht in Verzug, insbesondere wenn noch Ansprüche offen sind." Dementsprechend könnte der Vermieter doch sagen: "Nene, da sind noch Ansprüche offen, ich habe sie dem (Ex-)Mieter lediglich noch nicht mitgeteilt..." Andererseits gibt es doch den §548 BGB, der besagt, dass die Ersatzansprüche des Vermieters nach sechs Monaten verjähren. Auch irritiert mich dieser Beitrag, in dem Ansprüche nach Ablauf der sechs Monate geltend gemacht werden sollten und dieses ja scheinbar rechtens ist (den Kommentaren zufolge). Alles sehr verwirrend. Vielen Dank im Voraus für die Hilfe. |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
||||
|
||||
AW: Mietkaution nach 6 Monaten noch nicht zurückgezahlt
Hallo Beko,
dieser Absatz ist im Zusammenhang mit der Überlegungsfrist zu verstehen. Überlegungsfrist des Vermieters bei der Mietkaution Rückzahlung Deutlicher: Der Vermieter darf die Kaution solange einbehalten, bis alle Schäden beseitigt sind, höchstens jedoch 6 Monate. Viel Erfolg, Mietrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
|
Stichworte |
kaution, mietkaution, verjährung, verzug |
Themen-Optionen | |
Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Nach 12 Jahren 3er WG, innerhalb von 3 Monaten nur noch 2er WG. Ist das rechtens? | Kika | Mietvertrag | 4 | 11.10.2011 12:44 |
Kündigung nach 6 Monaten wegen Eigenbedarf! | nthi | Kündigung | 1 | 14.04.2011 11:28 |
Schlüsselübergabe seit 5 Monaten nicht erfolgt | Freeda | Kündigung | 1 | 12.07.2010 11:39 |
Vertrag über 3 Jahre wollen nach 6 Monaten raus | Dörthe | Mietvertrag | 3 | 02.07.2010 10:03 |
Hilfe!!!! Mieter hat nach 3 Monaten sein Zimmer gekündigt | daximausi | Kündigung | 3 | 07.01.2010 23:44 |