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Reparaturen und Modernisierung Fragen zum Thema Reparaturen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, usw. |
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Wasserschaden durch defekte Silikonabdichtung der Badewanne
Hallo,
wir haben folgendes Problem: Die Mieter in der Wohnung unter uns haben uns mitgeteilt, dass sie Wasserflecken an der Decke haben. Der Havariedienst kam dann auch gleich am nächsten Tag und stellte fest, dass das Abflussrohr unserer Badewanne verschoben war. Der Mangel wurde beseitigt und dem Vermieter in Rechnung gestellt, der auch zahlte. Einige Tage später standen die gleichen Nachbarn wieder vor unserer Tür und berichteten es sei wieder Wasser an der gleichen Stelle wie zuvor. Wieder kam daraufhin die gleiche Firma und überprüfte das Rohr, das aber in Ordnung war. Nach weiterer Analyse kamen die Handwerker zu dem Schluss, dass wohl die Silikonabdichtung zwischen Badewanne und Wand undicht ist. Ein sichtbarer Schaden von Außen lag nicht vor, nur wenn durch das Duschen Wasser auf die Silikonnaht kam, stellte man Unregelmäßigkeiten in der Abdichtung fest. Die Reparaturkosten wurden auf 200€ geschätzt. Der Vermieter teilte uns nun mit, dass wir die Rechnung für diese Reparaturen selbst zu übernehmen hätten, da es sich um Bagatellschäden der Installationsanlage für Wasser handle. Dazu steht in dem Mietvertrag: §2 Nutzungsgebühr Abs. 3b: Das Mitglied hat außerdem nach Maßgabe der allgemeinen Vertragsbedingungen und der Hausordnung die Kosten für die Beseitigung von Bagatellschäden zu tragen. Diese Umfassen das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen, ohne Rücksicht auf verschulden, für Elektrizität, Gas und Wasser, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüssen sowie Verschlusseinrichtungen für Fensterläden. Diesbezügliche Aufwendungen des Mitglieds sind je Kalenderjahr auf max. 150€ begrenzt, wenn die Einzelrechung eine Höhe von 60€ nicht übersteigt. 1. Muss ich, als Mieter, oder der Vermieter die Kosten übernehmen? 2. Wie ist der letzte Satz zu verstehen? Wenn also die Reparaturkosten 60€ übersteigen gilt nicht mehr die Obergrenze von 150€ je Kalenderjahr? Und soll ich auch Kosten von über 60 € übernehmen? Für eine schnelle Antwort bin ich dankbar! |
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#2
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AW: Wasserschaden durch defekte Silikonabdichtung der Badewanne
Hallo Mira,
meiner Ansicht nach ist das Sache des Vermieters. Bitte schauen Sie auch in diesen Artikel zu dem Thema Reparaturen: Reparaturen im Mietrecht Wie sind die Grenzen zu verstehen: Sie können im Jahr insgesamt mit bis zu 150 Euro für Kleirneparaturen belastet werden. Sollte eine dieser Rechnungen jedoch 60 Euro übersteigen ist sie Sache des Vermieters (die Schuldfrage ausgeklammert). Da die Kosten auf mehr als 60 Euro und eben auch mehr als 150 Euro geschätzt werden, dürften Sie dafür nicht belangt werden. Mietrecht Einfach
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#3
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AW: Wasserschaden durch defekte Silikonabdichtung der Badewanne
Zitat:
Mich machen zwei Aussagen stutzig, und zwar der Begriff Havariedienst klingt nach Österreich. Und die Bezeichnung Mitglied dürfte nur für eine Genossenschaftswohnung gültig sein. Liege ich mit meinen Vermutungen richtig. |
#4
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AW: Wasserschaden durch defekte Silikonabdichtung der Badewanne
Den Begriff Havariedienst habe ich aus dem Aushang bei uns im Hauseingang. Dort war für Notfälle eine Telefonnummer für den zuständigen Havariedienst angegeben. Ich wohne aber in Deutschland.
Ja es handelt sich um eine Genossenschaftswohnung. Danke für die Hilfe und die weiterführenden Links. Das hat für mein Verständnis beigetragen und hilft mir bei meiner weiteren Auseinandersetzung mit der hausverwaltung. Geändert von Mira123 (05.04.2011 um 15:01 Uhr) |
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