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Rechnung für Mängelbeseitigung trotz Abnahme und direktem Nachmieter
Hi,
eine hypotetische Annahme, Person A zieht aus einer Wohnung aus. Die Übergabe an den Vermieter Person C verläuft ohne Mängelliste. Ein Nachmieter Person B zieht bereits ein paar Tage später ein. 2 Monate später lässt Person C einen Maler kommen um 2 Türen schleifen und streichen zu lassen. Einen weiteren Monat später veranlasst er den Rückbau von Postanlagen und Antennenbuchsen sowie eine überprüfung der Steckdosen (alle wären mit Fehler was Person A nie aufgefallen ist, da 3 PErsonenhaushalt und immer und überall Strom vorhanden - was da nun genau der Fehler sein soll ist nicht klar ) und austausch /erneuerung der selbigen und einzelner Lichtschalter. 11 Monate nach dem Auszug von Person A erhält sie eine Rechnung über obenstehende Massnahmen von über 800 Euro zusammen mit ihrer Nebenkostenabrechnung wo ihr davon 300 euro auf die 800 angerechnet werden.Den Rest soll sie binnen 14 Tagen überweisen. Person A fliegt aus allen Wolken weil sie zum ersten Mal was davon hört. Einiges hätte sie selbst beheben können wenn sie es gewusst hätte. Person A hat mittlerweile den alten Mietvertrag ausgemistet weil der Umzug ja schon 11 Monate her ist und sie dachte sie bräuchte ihn nicht mehr. Sie bat um die Kopie des alten Mietvertrages um einzusehen was da festgelegt war. Man sagte ihr das könne man nicht machen, da es "Aktensache" wäre und selbst wenn sie es täten Geld kosten würde dessen investition sie sich sparen könne. Wie wäre in diesem Fall die Rechtslage? Mfg Blubberfisch |
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#2
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AW: unerwartete Weihnachtspost
Ein Vermieter hat 6 Monate Zeit nach Rückgabe der Wohnung die Beseitigung verdeckter Mängel zu fordern. Reagiert der ausgezogene Mieter darauf nicht, kann erst dann ein Handwerker beauftragt werden.
Hier bleibt nur die Möglichkeit, die komplette Kaution und die Gutschrift der Nebenkosten per Mahnbescheid einzufordern. Einen Mahnbescheid kann man auch online ausfertigen: https://www.online-mahnantrag.de/oma...&Command=start |
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Stichworte |
mängel, nachmieter, nachzahlung, nebenkostenabrechnung |
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